Verwarnung durch E-Bucht

Interessantes, Lustiges, Diskussions- oder Fragwürdiges bei ebay & Co

Verwarnung durch E-Bucht

Ungelesener Beitragvon Friedhelm » 13. Jan 2014, 12:39

Gestern war ich baß erstaunt: E-Bucht verwarnt mich!
Was war geschehen?
Für meine noch nicht vorhandene Hobby-Sternwarte suchte ich eine Drehteller. Auf/ In einem E-Bucht-Shop wurde ich fündig.
Gerne nahm ich das dortige Angebot an, vor dem Kauf weitere Artikel auszusuchen. Ich habe also lediglich den Artikel angeklickt, den Kauf aber nicht durch weitere, übliche Klicks abgeschlossen, zumal ich für zehn Euro mehr dort einen tragkräftigeren Drehteller fand. Den angeklickten für € 17,80 (oder so) wurde ich aber nicht mehr los....

Statt dessen kamen Zahlungsauforderungen, die ich aber, da ich weder Konto-Nr., noch sonst etwas in Richtung Kaufabsicht
geäußert habe, geflissentlich ignoriert habe.
Mal sehen, was geschieht. Ich war nur nach mühevoller Suche in den Untiefen der Menues in der Lage, darauf zu antworten :teufel: .
Ich habe E-Bucht darauf hingewiesen, daß ich 100 % positive Bewertungen mit entsprechend sehr guten Kommentaren habe.
Von daher ist das ganze lächerlich :lach: .

Das entspricht heutigem Geschäftsgebaren mit Privatleuten (Nicht nur im Internet): Bestellen geht immer per Internet. Abbestellen oder Widerrufen nur per Einschreiben (Wenn überhaupt). Selbst ein Rechtsanwalt dringt da kaum durch. Daß ein Verkäufer es nötig hat, einen Artikel für € 17 zu verkaufen, zeigt lediglich, wo dieser steht: Vor dem Abgrund....

Ich will hier keine privates Gefecht gegen irgendjemanden entfachen, sondern lediglich zur Vorsicht mahnen.
Natürlich werden auch oft Unternehmer durch das Widerrufsrecht gebeutelt, ganz klar.

Mein seriöses :yes: und freundliches :lol_1: Auftreten (Das ziehe ich privat/beruflich/geschäftlich konsequent durch) ist bisher immer honoriert worden. Doch plötzlich :wut:
Friedhelm
 
Beiträge: 96
Registriert: 7. Nov 2013, 22:05
Wohnort: Balve im Märkischen Kreis

Re: Verwarnung durch E-Bucht

Ungelesener Beitragvon Friedhelm » 13. Jan 2014, 16:29

Zwischenzeitlich hat die E-Bucht die Verwarnung zurückgenommen (Also aus meiner dortigen "Personalakte" entfernt :roller: ).
Natürlich habe ich nicht locker gelassen und auf die offensichtlichen Softwaremängel hingewiesen :teufel: . Ich wollte ja kaufen, aber eben einen gleichartigen, aber besseren Artikel des selben Anbieters.
Friedhelm
 
Beiträge: 96
Registriert: 7. Nov 2013, 22:05
Wohnort: Balve im Märkischen Kreis


Zurück zu INTERNET-AUKTIONEN

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste